In diesem weit gespannten Themenspektrum bildet Meinungsfreiheit das Scharnier zwischen Islam und Internet, hat mit beiden gemeinsame Konfliktfelder. So findet etwa die geistige, publizistische und politische Auseinandersetzung um den Islam in Europa zu guten Teilen im Internet statt. Dabei wirkt das Internet als Konfliktverstärker: Dessen anonyme Nutzung bewirkt mangelnde Zurechenbarkeit und oft auch geringe Verantwortlichkeit für Duktus und Inhalt des eigenen Beitrags. Hate Speech, massive Beleidigungen, Drohungen verschärfen die Gegnerschaft etwa zwischen Islamisten und Islamgegnern. Zentrifugale Kräfte der Gesellschaft werden verstärkt, nicht nur sichtbarer. In mehreren Beiträgen wird die Rolle des Internets untersucht und werden Ansatzpunkte möglicher Regulierungen sowie problemgerechte Lösungen aufgezeigt.
Familienpolitik ist nachhaltige Zukunftspolitik. Den besonderen Schutz von Ehe und Familie – beide vorstaatliche Institutionen – gebietet das Grundgesetz im eigenen Interesse des Staates. Obwohl beide medial und politisch Konjunktur haben, ist ihr Gehalt umstritten und oft konfus. Einseitige Scheidung, politischer Druck auf Mütter Richtung Arbeitsmarkt, erwünschte Vielfalt von Lebensentwürfen bis zur Leugnung der Komplementarität von Mann und Frau nehmen den Staat in die Pflicht, demographische, zivilgesellschaftliche, soziale und kulturelle Gemeinwohlschäden auszugleichen. Liberalisierung der Ehe unterwirft die Familie und ihre vorpolitischen Rechte politischer Verfügbarkeit. Experten aus Deutschland, den USA, Italien und Norwegen geben philosophische, staatsrechtliche, volkswirtschaftliche, demoskopische und familienpolitische Einblicke und loten Verbesserungspotenziale aus.
Seit Gründung der Bundesrepublik ist die religiöse Zusammensetzung der Gesellschaft heterogener und konfliktreicher geworden: Zugenommen hat die Gruppe der Religionslosen, von denen einige aktiv für einen weltanschaulichen Säkularismus eintreten, und die der Muslime unterschiedlichen Bekenntnisses. Dem Islam selbst und seiner komplexen Beziehung zum Verfassungsstaat sind zwei Beiträge gewidmet, ein weiterer säkularistischen bzw. laizistischen Positionen. Mehrere Kapitel gehen der Frage nach, wie das staatliche Religionsrecht auf die Herausforderungen Islam und Säkularismus reagieren sollte und ob es einer Neujustierung bedarf. Abschließend werden zwei konträre Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu einem italienischen Schulkreuz-Fall analysiert.