Lothar Häberle

Religionsfreiheit und Toleranz. Herausforderungen durch Islam, Relativismus und Säkularismus

in: Der Staat 57 (2018), S. 35-76.
Rezipiert in BVerfGE 153, 1-72: Beschluss des Zweiten Senats vom 14. Januar 2020, 2 BvR 1333/17, Kopftuch III, Rn. 95.

Religionssoziologische Daten für Deutschland legen es nahe, besonders im Islam, im Relativismus (als Geisteshaltung vieler religiös Ungebundener) und im Säkularismus (Versuch einer umfassenden Welterklärung ohne Gott) Herausforderungen für das Religionsrecht, für Religionsfreiheit und Toleranz zu sehen. Unter Religionsfreiheit wird u. a. deren internationale Einbettung durch die EMRK betrachtet, die Alltagstauglichkeit verschiedener Staat-Kirchen-Modelle und wie durch sie den drei Herausforderungen begegnet werden kann. Die beiden Kopftuch-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, vor allem die von 2015, werden ausführlich analysiert. Um erörtern zu können, wie sich Toleranz zu den drei Herausforderungen verhält, sind die Konturen der Toleranz und einige ihrer Implikationen abzustecken. Abschließend wird das Verhältnis von Religionsfreiheit zu Toleranz beleuchtet.