in: Lothar Häberle (Hrsg.), Islam – Meinungsfreiheit – Internet. Staatsrechtliche Aspekte der Religions-, Meinungs- und Medienfreiheit, Berlin 2020, S. 1-13
Zum Islam: Ausgehend vom religiös-staatlichen Profil Muhammads wird die Gewaltfrage sowie die regionale wie inhaltliche Vielgestaltigkeit des Islam beleuchtet. Zur Scharia ist festzuhalten, dass sie mehr ist als nur islamisches Recht: In islamischen Staaten kommt ihr eine prominente Rolle im Verfassungs-, Straf- und Familienrecht zu. In Deutschland hingegen wäre die Scharia mit dem Grundgesetz unvereinbar. Mit Islamismus wird die maximale Umsetzung der Scharia unter Rechtfertigung von Gewalt beschrieben. Er manifestiert sich in verschiedenen Gruppen. Der Staat ist in mehrfacher Hinsicht gefordert, Islamismus zu beseitigen oder zumindest einzudämmen: präventiv durch Bildung, zudem durch die gesamte Bandbreite der Terrorismus-Bekämpfung. Grund zu besonderer Sorge vor einer „Islamisierung“ Deutschlands gibt es nicht, Grund zur Wachsamkeit davor schon.