Die Dysfunktionalität des Asylrechts in Europa mit seiner „überbordenden Komplexität“ lässt nach Ansätzen suchen, das Asylrecht insgesamt zu vereinfachen und effizienter zu gestalten. Die Reformvorschläge der EU-Kommission erfüllen diese Kriterien nur sehr bedingt. Vor allem der Vorschlag von 2020 wird in seinen positiven wie auch in seinen kritikwürdigen Elementen ausführlich analysiert. Zu den asylsystematischen Kritikpunkten gehören die unzureichende Effizienz des neuen Systems sowie die mit der Einführung beschleunigter Grenzverfahren verbundenen Gefahren. Aufgrund der Schwachstellen der Kommissionsvorschläge wird ein eigener Reformvorschlag entwickelt: Zur Effizienz-Erhöhung umfasst er u. a. die – auch bauliche – Einrichtung von Aufnahmezentren nahe der EU-Außengrenzen, in denen für alle Asylbewerber alle Phasen des Asylprozesses durchgeführt werden sollen. Ein neuer Solidarpakt, zu verorten in Art. 80 AEUV, gibt den Mitgliedstaaten die Wahlmöglichkeit der Flüchtlingsaufnahme gemäß einer Quote oder die Zahlung eines solidarischen Finanztransfers an den Staat, der die ihm eigentlich zukommenden Flüchtlinge zusätzlich aufnimmt. Ausgehend von der historisch-politischen Prägung der „Visegrád-Staaten“ werden Überlegungen angestellt zu deren geeigneter In-Pflicht-Nahme sowie zur Förderung des Zusammenhalts in der EU.