Lothar Häberle

Ein Solidarpakt für die EU-Flüchtlings-verteilung: „Flüchtlingsaufnahme oder Flüchtlingsfinanzierung“ als Konzept-Kern für ein neues Europäisches Asylsystem – ein Reform-Vorschlag

in: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik (ZAR) 2020, S. 279-284

Die Strukturfehler der „Dublin III“-Verordnung lassen nach einem neuen Ansatz suchen. Er ist zu finden in Art. 80 AEUV: Vorgeschlagen wird hier, in einem neuen Solidarpakt Flüchtlingsaufnahme-Quoten mit solidarischen Finanztransfers so zu verbinden, dass sowohl Solidarität als auch Wahlfreiheit der Staaten (nämlich jede Flüchtlingsübernahme ausschließen zu können) ermöglicht werden. Skizziert werden das Verfahren der Flüchtlingsverteilung sowie die Bestimmung der Quoten wie auch der solidarischen Finanztransfers. Zudem wird aufgezeigt, in welches Umfeld dieser Solidarpakt gestellt werden sollte: wirksame Kontrolle der EU-Außengrenzen; die Einrichtung von Aufnahmezentren nahe dieser Grenzen, in denen das gesamte Asylverfahren und ggf. dessen gerichtliche Überprüfung erfolgen sollen; Rückführungen der abgelehnten und nicht zu duldenden Asylbewerber; wie mit Sekundärmigration umzugehen ist. Die politische Bewertung des hier vorgeschlagenen Solidarpakts endet mit der Frage, ob ein Staat auch dann noch völlige Indifferenz gegenüber Flüchtlingen vertreten könnte – hierzu erscheint ein Blick in die politische Philosophie der Migration hilfreich.